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Klassen

Führerschein Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Mit der Klasse B dürfen Sie ein Kraftfahrzeug bis max. 3,5 t fahren, zusätzlich dürfen Sie einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ziehen.

Beim Anhänger ist zudem folgendes zu beachten:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen nicht größer sein als 3,5 t.
Voraussetzungen min. 18 Jahre und 17 Jahre bei begleitendes fahren

Führerschein Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Voraussetzungen min. 18 Jahre und 17 Jahre bei begleitendes fahren

Führerschein Klasse A
Leistungsunbeschränkte Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie eine Leistung von 25kW. Nach 2 Jahre Fahrpraxis verfällt die Leistungsbeschränkung automatisch eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen min. 18 Jahre.
Schließt automatisch die Klassen A1 und M ein.

Führerschein Klasse A direkt
Leistungsunbeschränkte Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Voraussetzungen min. 25 Jahre.
Schließt automatisch die Klassen A1 und M ein.

Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder mit max 125 ccm Hubraum und max 11 kW bis 18 Jahre jährigen sowie eine Beschränkung auf max. 80 km/h. Ab 18 Jahre verfällt die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Voraussetzungen min 16 Jahre.
Schließt automatisch die Klasse M ein.

Führerschein Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Voraussetzungen min 15 Jahre.

Voraussetzungen für alle Klassen:
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem jeweiligen min. Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem jeweiligen Geburtstag abgelegt werden.